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Segelanweisung des Wangerooger Yachtclub e.V.

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Wangerooger Westturm CUP

S e g e l a n w e i s u n g e n

1.) Allgemeines

1.1.) Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln der ISAF, neuste Ausgabe, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem technischen Ausschuß des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klassem, der Ausschreibung, diesen Segelan- weisungen und dem Programm gesegelt. Die Boote sind entsprechend auszurüsten.

1.2.) Im Falle der Abweichungen gilt die Segelan weisung.

1.3.) Die Segelanweisung kann durch Aushang am schwarzen Brett geändert werden, durch setzen der Flagge „ L „ am Takelmast angekündigt.

1.4.) Steuerleute müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das Gewässer vorgeschriebenen Führerscheins sein.

1.5.) Steuermannswechsel ist nicht erlaubt.

1.6.) Eine Steuermannsbesprechung findet nach ermessen der Wettfahrtleitung ca 30 Minuten vor dem Start statt.

2.) Sicherheitsbestimmungen

2.1.) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust an Leben oder Eigentum, persönlicher Schäden, oder Schäden am Eigentum, die durch die Teilnahme an der Regatta verursacht werden, oder sich ergeben.

2.2.) Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung des Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.

2.3.) Bei zeigen der Flagge „Y" am Startschiff müssen Schwimmwesten angelegt werden, die solange zu tragen sind, wie das Signal steht. Nichttragen von Schwimmwesten kann zur Disqualifikation führen.

(Ergänzung WR 1.2 und 40)

2.4.) Ein Kompass und ausreichend Abschleppleine sind mitzuführen.

2.5.) Mit 2 Schüssen Farbe: GRÜN wird die Wettfahrt abgebrochen. Die Boote müssen sofort zum Liegeplatz zurückfahren.

3. Start

3.1.) Die Wettfahrten werden nach WR 26.1 und 26.2 (Saystem 1) gestartet,

5.) Ziel

5.1. Die Ziellinie wird durch einen Mast mit blauer Flagge auf dem Zielschiff und einer Boje mit blauer Flagge gebildet.

6.) Wettfahrten und Kurs

6.1. Die Bahnmarke wird mit der Segelan- weisung, bzw. Bei der Steuermannsbe- sprechnung besprochen. Der zu segelnde Kurs wird:

A.) Durch die Ziffernfolge am Startschiff, spätestens bei dem Ankündigungssignal ange- zeigt. Die Ziffern bezeichnen in ihrer Reihen- folge die zu rundenden Bahnmarken (grüner Grund: Steuerbord, Roter Grund Backbord zu runden. Die Zahl auf hellem Grund zeigt die Anzahl der zu segelnden Runden an, oder

B.) in der Steuermannsbesprechnung festge- legt.

7.) Ende der Wettfahrt und Zeitbegrenzung

7.1.) Das Ende der Wettfahrt wird durch das Streichen der Flagge „BLAU" und drei Schallsignalen angezeigt.

7.2.) Die Wettfahrt wird spätestens 60 Minuten nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes beendet. Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als nicht durchs Ziel gegangen (DNF) gewertet.

8.) Wertung

8.1.) Die Anzahl der vorgeshehenen Wett- fahrten ist in der Aussschreibung angegeben. Die Wettfahrtserie ist gültig, wenn mindestens 1 Wettfahrt gesegelt wurde.

8.2.) Alle Läufe der Wettfahrtserie eines teilnehmenden Bootes werden ohne Streichung seiner schlechtesten Wertung gewertet. Abweichungen hierzu gelten nur, wenn sie in der Ausschreibung festgelegt sind.

Änderungen:

Bleibt in der Wertung für den besseren Platz immer noch ein Gleichstand ( WR Anhang A 2.2. (b) geht der bessere Platz an das Boot, das im letzten Wertungslauf die bessere Placierung erreicht hat. In diesem Fall hat die WR 2.2. (a) keine Gültigkeit.

9.) Proteste und Ersatzstrafen

9.1.) Jeder Protest muß dem betroffenen, wenn möglich unmittelbar durch Zuruf, angezeigt werden. Flagge „B" ist sofort so zu setzen, daß sie bei dem Zieldurchgang von der Wettfahrtleitung gesehen werden kann.

3.2.) Die Startlinie wird bei der Steuermanns- besprechnung festgelegt.

3.3.) Beim Start mehrerer Klassen ist das Startsignal eines erfolgreichen Startes zugleich das Vorbereitungsignal für die nachfolgende Klasse, die im 5 Minuten Abstand startet.

3.4.) Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet.

3.5.) Startsignale

Es gilt sofort die 1 -Flaggen-Regel (WR 30.1.)

Optisch Flagge „I"

5 Minuten vor dem Start: Ankündigungs- signal,

akustisch 1 Schallsignal/ optisch Flagge „F"

4 Minuten vor dem Start: Ankündigungs- signal

akustisch 1 Schallsignal/ optisch Flagge „I"

1 Minute vor dem Start:

Akustisch 1 Schallsignal/ optisch „Streichen der Flagge „I"

S T A R T

Akustisch 1 Schallsignal / optisch „streichen der Flagge „F"

Frühstart:

Einzelrückruf (WR 29.2)

akustisch 1 Schallsignal /

optisch Flagge „X"

Es besteht kein Anspruch auf Zuruf.

Gesamtrückruf: ( WR 29.3)

Akustisch 2 Schallsignale /

optisch 1 Hilfsstander.

4.) Bahnänderung/Verkürzung

4.1.) Flagge „S" auf oder in der Nähe der Bahnmarke bedeutet: Gehen Sie nach ord- nungsgemäßen Runden der Bahnmarke direkt ins Ziel.

4.2.) Flagge „S" auf dem Zielschiff bedeutet: Gehen Sie zwischen Bahnmarke und Zielschiff durchs Ziel.

4.3. Eine Bahnänderung wird durch die Flagge „C" auf der Bahnmarke oder auf einem Schiff

9.2.) Wenn es die Wetterverhältnisse zulassen, muß jedes Boot, das protestieren will, die Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang mitteilen, gegen wen es protestieren will

9.3.) Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt. (Bei direkt aufeinanderfolgenden Wettfahrten, der letzten Wettfahrt des Tages) und dauert 90 Minuten (Ergänzung WR 61.3)

9.4) Der Protest ist auf dem offziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist (Formulare dort erhältlich) einzureichen.

9.5.) Prosteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und Reihenfolge werden durch Ausrufen oder Aushang am schwarzen Brett bekannt gegeben.

9.6.) Die Protestparteien und Zeugen haben sich zu gegebener Zeit vor dem Verhandlungs- raum bereit zu halten.

9.7.) In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als eine Stunde nach Verkündung der Entscheidung angenommen.

9.8.) Vermessungsproteste oder Einwend- ungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den vorhergegangenen Tagen zumutbar gewesen wären, werden am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen.

WYC, Wangerooge

Stand: April 2005

 

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